Der Personalausweis wird seit 1987 an deutsche Staatsbürger, sowohl an Erwachsene als auch an Kinder, herausgegeben, um deren Identität nachzuweisen. Seit dem 1. November 2010 wird ausschließlich der neue Personalausweis im Scheckkartenformat inklusive elektronischem Chip ausgestellt. Seit August 2021 ist es außerdem verpflichtend, zwei Fingerabdrücke abzugeben, die auf dem Chip gespeichert werden.

neuer Personalausweis

Die Ausgabe wird seitens des staatlichen Einwohnermeldeamtes durchgeführt, das für den Wohnort der jeweiligen Person zuständig ist und ist nach § 1 Abs. 1 PAuswG ab dem 16. Lebensjahr für jeden Bürger Pflicht, um Behörden die Identitätsprüfung zu ermöglichen.

Neben der deutschen Geburtsurkunde und dem Reisepass ist der Personalausweis das einzig weitere amtliche Dokument, das die Person als solche bestätigt und legitimiert.

Die Daten auf dem Personalausweis

Auf dem neuen Personalausweis sind Daten, sowohl in digitaler Form auf dem Chip als auch in lesbarer Form aufgedruckt, gespeichert. Auf dem Chip sind das Lichtbild, die Fingerabdrücke und auch alle auf dem Ausweis sichtbaren Daten enthalten. Einige dieser Daten können nach Zustimmung digital übermittelt werden und dienen zum Teil der freiwilligen Online-Ausweisfunktion oder aber ausschließlich einer hoheitliche Identitätskontrolle durch Polizeivollzugsbehörden, Zoll oder Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.

In sichtbarer Form aufgedruckt auf den Ausweis sind persönliche Daten über den Ausweisinhaber wie unter anderem der Vor-, Familien- und ggf. Geburtsname, Tag und Ort der Geburt, die Anschrift, der letzte Tag der Gültigkeitsdauer und auch die alphanumerische Ausweisnummer.

Beantragung des Personalausweises

Liegt kein Ausweis vor oder ist der Perso abgelaufen, so ist es jedem deutschen Bürger jederzeit möglich, seinen Personalausweis beim Einwohnermeldeamt zu beantragen bzw. zu verlängern. Hierfür muss ein Nachweis der eigenen Person erbracht werden, beispielsweise durch Vorlage dieser Dokumente: alter Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde, eventuell Personenstandesurkunde, wenn durch diese Änderungen am Personalausweis vorzunehmen sind.

Neben diesen Dokumenten muss ebenfalls ein aktuelles biometrisches Passbild bzw. bei Beantragung eines vorläufigen Personalausweises müssen zwei Lichtbilder vorgelegt werden.

Personen unter 16 Jahren sind nur zur Beantragung befähigt, wenn ein Vormund, beziehungsweise Erziehungsberechtigter mit vor Ort ist – auch dessen Vollmacht legitimiert das Kind zur eigenständigen Beantragung. Erstellt wird das Dokument im Scheckkartenformat durch die deutsche Bundesdruckerei, beim aktuellen Personalausweis handelt es sich um eine Kunststoffkarte mit RFID-Chip elektronischer Art, der integriert wurde. Dieser ermöglicht unter anderem eine Online-Ausweisfunktion. Die Kosten für den neuen Personalausweis liegen bei 22,80 € bzw. 37 € je nach Alter des Antragstellers.

Der Personalausweis als Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft?

Entgegen der häufigen Vorstellungen handelt es sich bei dem Personalausweis oder Reisepass nicht um einen Nachweis darüber, dass die Person über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt. Zwar dienen die staatlichen Dokumente als Nachweise der Person als Indiz für die deutsche Staatsbürgerschaft, bestätigt werden kann diese allerdings nur durch einen Staatsangehörigkeitsausweis, beziehungsweise die Staatsangehörigkeitsurkunde. Ausgestellt wird diese übrigens nur auf Antrag durch das Standesamt, sofern keine Zweifel an der deutschen Staatsbürgerschaft bestehen.

Weitere Nutzungen der Ausweisfunktionen auf freiwilliger Ebene

Im Grunde dient der Personalausweis hauptsächlich der eigenen Legitimation, also als Nachweis der eigenen Identität. Der neue Personalausweis bietet jedoch weitere Funktionen, die jeder Träger freiwillig aktivieren und nutzen kann. Das sind beispielsweise die Online-Ausweisfunktion, Unterschriftenfunktion und elektronische Speicherung des eigenen Fingerabdruckes. Über diese Zusatz-Features kann allerdings jeder Bürger frei entscheiden, sie können zwar, müssen aber nicht aktiviert werden.

Damit handelt es sich bei dem Personalausweis um ein erweitertes staatliches Dokument, das nicht nur als Nachweis bei Behörden-Prüfungen genutzt werden kann, sondern auch zu privaten Zwecken und deren Vereinfachung – beispielsweise bei der Eröffnung eines Bankkontos online.